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Hebesätze Alling
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Alling beträgt 360 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 350 %. Der Median Landkreis Fürstenfeldbruck liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.
Ist der Hebesatz in Alling hoch?
514 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 360 % fest. Damit liegt Alling im zweiten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.380 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 754-größte von 2.056 Gemeinden des Landes.
Hebesätze in Alling nach Quelle
Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Alling | 360 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Fürstenfeldbruck | 350 % | Berichtsjahr 2024 | +10 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −20 Prozentpunkte |
Von 23 Gemeinden im Landkreis Fürstenfeldbruck mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Alling auf Platz 16, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Größen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Vergleichbare Gemeinden in der Nähe
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Alling | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Kottgeisering | 360 % | 0 Prozentpunkte | 320 % |
| Schöngeising | 360 % | 0 Prozentpunkte | 330 % |
| Maisach | 365 % | +5 Prozentpunkte | 360 % |
| Gröbenzell | 350 % | −10 Prozentpunkte | 385 % |
| Mittelstetten | 350 % | −10 Prozentpunkte | 310 % |
Ein Rechenbeispiel für Alling
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 360 %, also 12.033,00 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.
Wo die Festsetzung für Alling nachzulesen ist
Alling legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.
Für Alling fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.
Wie viel Gewerbesteuer in Alling tatsächlich eingeht
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 4.162.655 Euro | 1.014 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 470.346 Euro | 115 Euro |
| Grundsteuer B | 417.427 Euro | 102 Euro |
| Grundsteuer A | 43.424 Euro | 11 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 4.105 | |
Auf jeden Einwohner entfielen in Alling im Berichtsjahr 2024 1.014 Euro Gewerbesteuer. Der Median über alle Gemeinden beträgt 383 Euro; Alling liegt über diesem Wert. Im Land Bayern liegt der Median bei 453 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Alling
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Alling?
360 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 12.033,00 Euro Steuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Alling?
350 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Maßgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Alling hoch?
Im Vergleich zum Median Landkreis Fürstenfeldbruck von 350 % liegt Alling 10 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Alling. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.
Welche Quellen zugrunde liegen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
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