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Bayern Landkreis Fürstenfeldbruck Egenhofen

Hebesätze Egenhofen

Landkreis Fürstenfeldbruck · AGS 09179117 · 3.540 Einwohner

Gewerbesteuer
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Egenhofen setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 340 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 340 %. Der Median Landkreis Fürstenfeldbruck liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Was der Wert für Egenhofen bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Egenhofen im niedrigsten Fünftel; der Satz von 340 % kommt insgesamt 545 mal vor. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 835 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 852-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Egenhofen nach Quelle

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Egenhofen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Egenhofen 340 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Fürstenfeldbruck 350 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −40 Prozentpunkte

Von 23 Gemeinden im Landkreis Fürstenfeldbruck mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Egenhofen auf Platz 10, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Fürstenfeldbruck mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Egenhofen Grundsteuer B
Türkenfeld 340 % 0 Prozentpunkte 300 %
Gröbenzell 350 % +10 Prozentpunkte 385 %
Hattenhofen 330 % −10 Prozentpunkte 310 %
Mittelstetten 350 % +10 Prozentpunkte 310 %
Olching 350 % +10 Prozentpunkte 310 %

Ein Rechenbeispiel für Egenhofen

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 340 % sind das 11.364,50 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Egenhofen legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Egenhofen fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Egenhofen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Egenhofen?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 340 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 11.364,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Egenhofen?

Die Grundsteuer B liegt bei 340 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Egenhofen hoch?

Egenhofen liegt 10 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Landkreis Fürstenfeldbruck von 350 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Egenhofen legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Egenhofen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.