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Hebesätze Michendorf
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Michendorf beträgt 326 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 405 %. Der Median Landkreis Potsdam-Mittelmark liegt bei 320 %, die Differenz beträgt 6 Prozentpunkte.
Wie Michendorf zum Landesdurchschnitt liegt
Michendorf liegt im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 3 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 326 %. Innerhalb von Brandenburg steht die Gemeinde auf Platz 258 von 413, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 49-größte von 413 Gemeinden des Landes.
Hebesätze in Michendorf nach Quelle
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Michendorf | 326 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Potsdam-Mittelmark | 320 % | Berichtsjahr 2024 | +6 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −54 Prozentpunkte |
Von 38 Gemeinden im Landkreis Potsdam-Mittelmark mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Michendorf auf Platz 25, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Wie die Umgebung von Michendorf liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Michendorf | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Bad Belzig | 325 % | −1 Prozentpunkte | 415 % |
| Brück | 323 % | −3 Prozentpunkte | 405 % |
| Mühlenfließ | 330 % | +4 Prozentpunkte | 420 % |
| Schwielowsee | 330 % | +4 Prozentpunkte | 415 % |
| Teltow | 330 % | +4 Prozentpunkte | 400 % |
Ein Rechenbeispiel für Michendorf
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 326 % Hebesatz sind 10.896,55 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.804,95 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.
Welche Satzung gilt
Michendorf legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.
Für Michendorf fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.
Aufkommen der Realsteuern in Michendorf
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 3.496.652 Euro | 255 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 374.372 Euro | 27 Euro |
| Grundsteuer B | 1.505.353 Euro | 110 Euro |
| Grundsteuer A | 29.312 Euro | 2 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 13.708 | |
Je Einwohner flossen Michendorf im Berichtsjahr 2024 255 Euro Gewerbesteuer zu — unter dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Brandenburg liegt der Median bei 290 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Michendorf
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Michendorf?
Michendorf setzt 326 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 10.896,55 Euro im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Michendorf?
Die Grundsteuer B liegt bei 405 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.
Ist die Gewerbesteuer in Michendorf hoch?
Im Vergleich zum Median Landkreis Potsdam-Mittelmark von 320 % liegt Michendorf 6 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Michendorf. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.
Welche Quellen zugrunde liegen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.