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Hebesätze Bad Belzig
Für Bad Belzig ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 325 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 415 %. Der Median Landkreis Potsdam-Mittelmark liegt bei 320 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte.
Wie Bad Belzig zum Landesdurchschnitt liegt
Bad Belzig liegt im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 63 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 325 %. Innerhalb von Brandenburg steht die Gemeinde auf Platz 243 von 413, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 66-größte von 413 Gemeinden des Landes.
Bad Belzig im Zahlenvergleich
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Bad Belzig | 325 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Potsdam-Mittelmark | 320 % | Berichtsjahr 2024 | +5 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −55 Prozentpunkte |
Von 38 Gemeinden im Landkreis Potsdam-Mittelmark mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Bad Belzig auf Platz 24, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Wie die Umgebung von Bad Belzig liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Bad Belzig | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Michendorf | 326 % | +1 Prozentpunkte | 405 % |
| Brück | 323 % | −2 Prozentpunkte | 405 % |
| Wenzlow | 321 % | −4 Prozentpunkte | 390 % |
| Beetzsee | 320 % | −5 Prozentpunkte | 380 % |
| Beetzseeheide | 320 % | −5 Prozentpunkte | 395 % |
Gewerbesteuer in Bad Belzig an einem Beispiel
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 325 % Hebesatz sind 10.863,13 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.838,38 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit diesem Satz und eigenen Werten.
Welche Satzung gilt
Zuständig für die Festsetzung ist Bad Belzig selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist maßgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Bad Belzig noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Wie viel Gewerbesteuer in Bad Belzig tatsächlich eingeht
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 2.944.626 Euro | 265 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 317.113 Euro | 29 Euro |
| Grundsteuer B | 1.162.934 Euro | 105 Euro |
| Grundsteuer A | 154.253 Euro | 14 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 11.118 | |
Auf jeden Einwohner entfielen in Bad Belzig im Berichtsjahr 2024 265 Euro Gewerbesteuer. Der Median über alle Gemeinden beträgt 383 Euro; Bad Belzig liegt unter diesem Wert. Im Land Brandenburg liegt der Median bei 290 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Bad Belzig
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bad Belzig?
325 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 10.863,13 Euro Steuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Bad Belzig?
Bad Belzig setzt die Grundsteuer B auf 415 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Bad Belzig hoch?
Im Vergleich zum Median Landkreis Potsdam-Mittelmark von 320 % liegt Bad Belzig 5 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Bad Belzig legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Woraus sich die Angaben ergeben
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.