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Hebesätze Marklohe
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Marklohe beträgt 400 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Landkreis Nienburg (Weser) liegt bei 398 %, die Differenz beträgt 2 Prozentpunkte.
Was der Wert für Marklohe bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Marklohe im vierten Fünftel; der Satz von 400 % kommt insgesamt 1.113 mal vor. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 490 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 351-größte von 941 Gemeinden des Landes.
Marklohe im Zahlenvergleich
Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Marklohe | 400 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Nienburg (Weser) | 398 % | Berichtsjahr 2024 | +2 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +20 Prozentpunkte |
Von 36 Gemeinden im Landkreis Nienburg (Weser) mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Marklohe auf Platz 19, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Größe geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Welche Gemeinden ähnlich liegen
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Marklohe | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Balge | 400 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Binnen | 400 % | 0 Prozentpunkte | 480 % |
| Estorf | 400 % | 0 Prozentpunkte | 480 % |
| Husum | 400 % | 0 Prozentpunkte | 480 % |
| Landesbergen | 400 % | 0 Prozentpunkte | 350 % |
Gewerbesteuer in Marklohe an einem Beispiel
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 400 % sind das 13.370,00 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.
Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist
Zuständig für die Festsetzung ist Marklohe selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist maßgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Marklohe noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Aufkommen der Realsteuern in Marklohe
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 1.758.417 Euro | 383 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 153.861 Euro | 33 Euro |
| Grundsteuer B | 838.387 Euro | 182 Euro |
| Grundsteuer A | 56.476 Euro | 12 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 4.594 | |
Je Einwohner flossen Marklohe im Berichtsjahr 2024 383 Euro Gewerbesteuer zu — über dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Niedersachsen liegt der Median bei 468 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Marklohe
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Marklohe?
Marklohe setzt 400 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 13.370,00 Euro im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Marklohe?
Die Grundsteuer B liegt bei 400 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.
Ist die Gewerbesteuer in Marklohe hoch?
Der Vergleichswert im Kreis beträgt 398 %. Marklohe liegt 2 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Gemeinde Marklohe durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.
Welche Quellen zugrunde liegen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.