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Hebesätze Landesbergen
400 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Landesbergen aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 350 %. Der Median Landkreis Nienburg (Weser) liegt bei 398 %, die Differenz beträgt 2 Prozentpunkte.
Was der Wert für Landesbergen bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Landesbergen im vierten Fünftel; der Satz von 400 % kommt insgesamt 1.113 mal vor. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 490 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 438-größte von 941 Gemeinden des Landes.
Was die Quellen für Landesbergen ausweisen
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Landesbergen | 400 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Nienburg (Weser) | 398 % | Berichtsjahr 2024 | +2 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +20 Prozentpunkte |
Von 36 Gemeinden im Landkreis Nienburg (Weser) mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Landesbergen auf Platz 19, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Größe geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Gemeinden nahe am Wert von Landesbergen
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Landesbergen | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Balge | 400 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Binnen | 400 % | 0 Prozentpunkte | 480 % |
| Estorf | 400 % | 0 Prozentpunkte | 480 % |
| Husum | 400 % | 0 Prozentpunkte | 480 % |
| Leese | 400 % | 0 Prozentpunkte | 480 % |
Was der Hebesatz in Landesbergen in Euro bedeutet
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 400 % sind das 13.370,00 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner für diese Gemeinde.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Landesbergen nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.
Der Wortlaut der Satzung ist für Landesbergen noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.
Wie viel Gewerbesteuer in Landesbergen tatsächlich eingeht
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 7.556.901 Euro | 2.724 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 661.229 Euro | 238 Euro |
| Grundsteuer B | 471.443 Euro | 170 Euro |
| Grundsteuer A | 56.589 Euro | 20 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 2.774 | |
Auf jeden Einwohner entfielen in Landesbergen im Berichtsjahr 2024 2.724 Euro Gewerbesteuer. Der Median über alle Gemeinden beträgt 383 Euro; Landesbergen liegt über diesem Wert. Im Land Niedersachsen liegt der Median bei 468 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Landesbergen
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Landesbergen?
In Landesbergen gilt ein Hebesatz von 400 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.370,00 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Landesbergen?
350 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Maßgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Landesbergen hoch?
Der Vergleichswert im Kreis beträgt 398 %. Landesbergen liegt 2 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Landesbergen per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.