Sachsen › Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ›Liebstadt
Hebesätze Liebstadt
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Liebstadt beträgt 430 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 390 %. Der Median Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge liegt bei 413 %, die Differenz beträgt 17 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 430 % aus.
Ist der Hebesatz in Liebstadt hoch?
91 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 430 % fest. Damit liegt Liebstadt im höchsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 389 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 382-grösste von 419 Gemeinden des Landes.
Welche Stände für Liebstadt vorliegen
Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Liebstadt | 430 % | Gebietsstand 1. Januar 2026 | — |
| Liebstadt | 430 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge | 413 % | Gebietsstand 1. Januar 2026 | +17 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +50 Prozentpunkte |
Von 36 Gemeinden im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Liebstadt auf Platz 23, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Nachbarn von Liebstadt mit ähnlichem Satz
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Liebstadt | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Bad Gottleuba-Berggießhübel | 430 % | 0 Prozentpunkte | 435 % |
| Hohnstein | 430 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Königstein/Sächs. Schw. | 430 % | 0 Prozentpunkte | 405 % |
| Heidenau | 425 % | −5 Prozentpunkte | 370 % |
| Müglitztal | 435 % | +5 Prozentpunkte | 560 % |
Wie viel Gewerbesteuer in Liebstadt anfällt
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 430 %, also 14.372,75 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.671,25 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.
Wer den Hebesatz in Liebstadt beschliesst
Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Liebstadt und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.
Die Satzung von Liebstadt ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Liebstadt
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Liebstadt?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 430 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 14.372,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Liebstadt?
390 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Gebietsstand 1. Januar 2026). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Liebstadt hoch?
Liebstadt liegt 17 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge von 413 %.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Zuständig ist Liebstadt selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Welche Quellen zugrunde liegen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden | Gebietsstand 1. Januar 2026 | 9. September 2026 |
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.