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Hebesätze Liebenau
In Liebenau gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 400 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 480 %. Der Median Landkreis Nienburg (Weser) liegt bei 398 %, die Differenz beträgt 2 Prozentpunkte.
Ist der Hebesatz in Liebenau hoch?
1.113 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 400 % fest. Damit liegt Liebenau im vierten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 490 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 381-größte von 941 Gemeinden des Landes.
Liebenau im Zahlenvergleich
Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Liebenau | 400 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Nienburg (Weser) | 398 % | Berichtsjahr 2024 | +2 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +20 Prozentpunkte |
Von 36 Gemeinden im Landkreis Nienburg (Weser) mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Liebenau auf Platz 19, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Größen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Vergleichbare Gemeinden in der Nähe
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Liebenau | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Balge | 400 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Binnen | 400 % | 0 Prozentpunkte | 480 % |
| Estorf | 400 % | 0 Prozentpunkte | 480 % |
| Husum | 400 % | 0 Prozentpunkte | 480 % |
| Landesbergen | 400 % | 0 Prozentpunkte | 350 % |
Gewerbesteuer in Liebenau an einem Beispiel
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 400 %, also 13.370,00 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit diesem Hebesatz ab.
Wo die Festsetzung für Liebenau nachzulesen ist
Zuständig für die Festsetzung ist Liebenau selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist maßgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Liebenau noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Was Liebenau aus den Realsteuern einnimmt
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 1.551.110 Euro | 420 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 135.722 Euro | 37 Euro |
| Grundsteuer B | 762.402 Euro | 206 Euro |
| Grundsteuer A | 40.119 Euro | 11 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 3.695 | |
Liebenau nahm im Berichtsjahr 2024 je Einwohner 420 Euro an Gewerbesteuer ein und liegt damit über dem bundesweiten Median von 383 Euro. Im Land Niedersachsen liegt der Median bei 468 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Liebenau
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Liebenau?
Liebenau setzt 400 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 13.370,00 Euro im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Liebenau?
Liebenau setzt die Grundsteuer B auf 480 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Liebenau hoch?
Im Vergleich zum Median Landkreis Nienburg (Weser) von 398 % liegt Liebenau 2 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Liebenau per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
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