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Hebesätze Leutenbach
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Leutenbach beträgt 365 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 375 %. Der Median Rems-Murr-Kreis liegt bei 370 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte.
Wie Leutenbach zum Landesdurchschnitt liegt
Leutenbach liegt im zweiten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 150 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 365 %. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 697 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 216-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.
Hebesätze in Leutenbach nach Quelle
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Leutenbach | 365 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Rems-Murr-Kreis | 370 % | Berichtsjahr 2024 | −5 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −15 Prozentpunkte |
Von 31 Gemeinden im Rems-Murr-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Leutenbach auf Platz 13, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Wie die Umgebung von Leutenbach liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Leutenbach | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Korb | 365 % | 0 Prozentpunkte | 395 % |
| Althütte | 360 % | −5 Prozentpunkte | 380 % |
| Auenwald | 360 % | −5 Prozentpunkte | 360 % |
| Burgstetten | 360 % | −5 Prozentpunkte | 360 % |
| Kaisersbach | 360 % | −5 Prozentpunkte | 360 % |
Ein Rechenbeispiel für Leutenbach
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 365 % Hebesatz sind 12.200,13 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.
Welche Satzung gilt
Leutenbach legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.
Für Leutenbach fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Leutenbach
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Leutenbach?
In Leutenbach gilt ein Hebesatz von 365 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 12.200,13 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Leutenbach?
Leutenbach setzt die Grundsteuer B auf 375 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Leutenbach hoch?
Gemessen am Median Rems-Murr-Kreis von 370 % liegt der Satz von Leutenbach 5 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Leutenbach. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.
Welche Quellen zugrunde liegen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.