Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Baden-Württemberg Rems-Murr-Kreis Leutenbach

Hebesätze Leutenbach

Rems-Murr-Kreis · AGS 08119042 · 11.794 Einwohner

Gewerbesteuer
365 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
375 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
325 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Leutenbach beträgt 365 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 375 %. Der Median Rems-Murr-Kreis liegt bei 370 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte.

Wie Leutenbach zum Landesdurchschnitt liegt

Leutenbach liegt im zweiten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 150 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 365 %. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 697 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 216-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Leutenbach nach Quelle

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Leutenbach, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Leutenbach 365 % Berichtsjahr 2024
Median Rems-Murr-Kreis 370 % Berichtsjahr 2024 −5 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −15 Prozentpunkte

Von 31 Gemeinden im Rems-Murr-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Leutenbach auf Platz 13, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Wie die Umgebung von Leutenbach liegt

Gemeinden im Rems-Murr-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Leutenbach Grundsteuer B
Korb 365 % 0 Prozentpunkte 395 %
Althütte 360 % −5 Prozentpunkte 380 %
Auenwald 360 % −5 Prozentpunkte 360 %
Burgstetten 360 % −5 Prozentpunkte 360 %
Kaisersbach 360 % −5 Prozentpunkte 360 %

Ein Rechenbeispiel für Leutenbach

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 365 % Hebesatz sind 12.200,13 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Welche Satzung gilt

Leutenbach legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Leutenbach fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Leutenbach

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Leutenbach?

In Leutenbach gilt ein Hebesatz von 365 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 12.200,13 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Leutenbach?

Leutenbach setzt die Grundsteuer B auf 375 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Leutenbach hoch?

Gemessen am Median Rems-Murr-Kreis von 370 % liegt der Satz von Leutenbach 5 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Leutenbach. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Leutenbach
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.