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Baden-Württemberg Rems-Murr-Kreis Auenwald

Hebesätze Auenwald

Rems-Murr-Kreis · AGS 08119006 · 6.762 Einwohner

Gewerbesteuer
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Auenwald beträgt 360 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 360 %. Der Median Rems-Murr-Kreis liegt bei 370 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Was der Wert für Auenwald bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Auenwald im zweiten Fünftel; der Satz von 360 % kommt insgesamt 514 mal vor. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 540 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 384-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Auenwald vorliegen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Auenwald, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Auenwald 360 % Berichtsjahr 2024
Median Rems-Murr-Kreis 370 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte

Von 31 Gemeinden im Rems-Murr-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Auenwald auf Platz 7, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Wie die Umgebung von Auenwald liegt

Gemeinden im Rems-Murr-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Auenwald Grundsteuer B
Althütte 360 % 0 Prozentpunkte 380 %
Burgstetten 360 % 0 Prozentpunkte 360 %
Kaisersbach 360 % 0 Prozentpunkte 360 %
Waiblingen 360 % 0 Prozentpunkte 390 %
Welzheim 360 % 0 Prozentpunkte 360 %

Wie viel Gewerbesteuer in Auenwald anfällt

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 360 % sind das 12.033,00 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Welche Satzung gilt

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Auenwald und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Auenwald ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Auenwald

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Auenwald?

In Auenwald gilt ein Hebesatz von 360 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 12.033,00 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Auenwald?

Die Grundsteuer B liegt bei 360 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Auenwald hoch?

Auenwald liegt 10 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Rems-Murr-Kreis von 370 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Auenwald legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Auenwald
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.