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Hebesätze Kaisersbach
360 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Kaisersbach aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 360 %. Der Median Rems-Murr-Kreis liegt bei 370 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.
Was der Wert für Kaisersbach bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Kaisersbach im zweiten Fünftel; der Satz von 360 % kommt insgesamt 514 mal vor. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 540 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 855-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.
Die Werte für Kaisersbach im Überblick
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Kaisersbach | 360 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Rems-Murr-Kreis | 370 % | Berichtsjahr 2024 | −10 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −20 Prozentpunkte |
Von 31 Gemeinden im Rems-Murr-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Kaisersbach auf Platz 7, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Wie die Umgebung von Kaisersbach liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Kaisersbach | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Althütte | 360 % | 0 Prozentpunkte | 380 % |
| Auenwald | 360 % | 0 Prozentpunkte | 360 % |
| Burgstetten | 360 % | 0 Prozentpunkte | 360 % |
| Waiblingen | 360 % | 0 Prozentpunkte | 390 % |
| Welzheim | 360 % | 0 Prozentpunkte | 360 % |
Was die Gewerbesteuer in Kaisersbach konkret kostet
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 360 % sind das 12.033,00 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.
Welche Satzung gilt
Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Kaisersbach, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.
Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Kaisersbach noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Kaisersbach
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Kaisersbach?
In Kaisersbach gilt ein Hebesatz von 360 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 12.033,00 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Kaisersbach?
360 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Kaisersbach hoch?
Im Vergleich zum Median Rems-Murr-Kreis von 370 % liegt Kaisersbach 10 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Zuständig ist Kaisersbach selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.