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Nordrhein-Westfalen Kreis Olpe Lennestadt

Hebesätze Lennestadt

Kreis Olpe · AGS 05966020 · 25.434 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Lennestadt, Stadt

Gewerbesteuer
440 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
501 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
259 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Lennestadt gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 440 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 501 %. Der Median Kreis Olpe liegt bei 440 % und damit auf demselben Wert.

Wie Lennestadt zum Landesdurchschnitt liegt

Lennestadt liegt im höchsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 77 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 440 %. Innerhalb von Nordrhein-Westfalen steht die Gemeinde auf Platz 142 von 396, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 167-grösste von 396 Gemeinden des Landes.

Lennestadt im Zahlenvergleich

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Lennestadt, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Lennestadt 440 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Olpe 440 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +60 Prozentpunkte

Von 7 Gemeinden im Kreis Olpe mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Lennestadt auf Platz 4, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Nachbarn von Lennestadt mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Kreis Olpe mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Lennestadt Grundsteuer B
Kirchhundem 440 % 0 Prozentpunkte 560 %
Finnentrop 442 % +2 Prozentpunkte 514 %
Olpe 435 % −5 Prozentpunkte 493 %
Wenden 417 % −23 Prozentpunkte 400 %
Attendorn 405 % −35 Prozentpunkte 425 %

Gewerbesteuer in Lennestadt an einem Beispiel

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 440 % Hebesatz sind 14.707,00 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.005,50 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wer den Hebesatz in Lennestadt beschliesst

Zuständig für die Festsetzung ist Lennestadt selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Lennestadt noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Lennestadt

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Lennestadt?

440 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 14.707,00 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Lennestadt?

Lennestadt setzt die Grundsteuer B auf 501 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Lennestadt hoch?

Lennestadt liegt genau darauf, gemessen am Median Kreis Olpe von 440 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Lennestadt durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Lennestadt
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.