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Hebesätze Lennestadt
In Lennestadt gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 440 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 501 %. Der Median Kreis Olpe liegt bei 440 % und damit auf demselben Wert.
Wie Lennestadt zum Landesdurchschnitt liegt
Lennestadt liegt im höchsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 77 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 440 %. Innerhalb von Nordrhein-Westfalen steht die Gemeinde auf Platz 142 von 396, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 167-grösste von 396 Gemeinden des Landes.
Lennestadt im Zahlenvergleich
Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Lennestadt | 440 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Kreis Olpe | 440 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +60 Prozentpunkte |
Von 7 Gemeinden im Kreis Olpe mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Lennestadt auf Platz 4, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Nachbarn von Lennestadt mit ähnlichem Satz
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Lennestadt | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Kirchhundem | 440 % | 0 Prozentpunkte | 560 % |
| Finnentrop | 442 % | +2 Prozentpunkte | 514 % |
| Olpe | 435 % | −5 Prozentpunkte | 493 % |
| Wenden | 417 % | −23 Prozentpunkte | 400 % |
| Attendorn | 405 % | −35 Prozentpunkte | 425 % |
Gewerbesteuer in Lennestadt an einem Beispiel
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 440 % Hebesatz sind 14.707,00 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.005,50 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.
Wer den Hebesatz in Lennestadt beschliesst
Zuständig für die Festsetzung ist Lennestadt selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Lennestadt noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Lennestadt
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Lennestadt?
440 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 14.707,00 Euro Steuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Lennestadt?
Lennestadt setzt die Grundsteuer B auf 501 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Lennestadt hoch?
Lennestadt liegt genau darauf, gemessen am Median Kreis Olpe von 440 %.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Gemeinde Lennestadt durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.