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Nordrhein-Westfalen Kreis Olpe Finnentrop

Hebesätze Finnentrop

Kreis Olpe · AGS 05966012 · 16.928 Einwohner

Gewerbesteuer
442 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
514 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
259 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Finnentrop ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 442 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 514 %. Der Median Kreis Olpe liegt bei 440 %, die Differenz beträgt 2 Prozentpunkte.

Was der Wert für Finnentrop bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Finnentrop im höchsten Fünftel; der Satz von 442 % kommt insgesamt 6 mal vor. Innerhalb von Nordrhein-Westfalen steht die Gemeinde auf Platz 157 von 396, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 244-grösste von 396 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Finnentrop im Überblick

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Finnentrop, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Finnentrop 442 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Olpe 440 % Berichtsjahr 2024 +2 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +62 Prozentpunkte

Von 7 Gemeinden im Kreis Olpe mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Finnentrop auf Platz 6, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Kreis Olpe mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Finnentrop Grundsteuer B
Kirchhundem 440 % −2 Prozentpunkte 560 %
Lennestadt 440 % −2 Prozentpunkte 501 %
Olpe 435 % −7 Prozentpunkte 493 %
Wenden 417 % −25 Prozentpunkte 400 %
Attendorn 405 % −37 Prozentpunkte 425 %

Was die Gewerbesteuer in Finnentrop konkret kostet

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 442 % sind das 14.773,85 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.072,35 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Finnentrop, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Finnentrop noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Finnentrop

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Finnentrop?

442 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 14.773,85 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Finnentrop?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 514 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Finnentrop hoch?

Finnentrop liegt 2 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Kreis Olpe von 440 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Finnentrop selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Finnentrop
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.