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Hebesätze Lengdorf
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Lengdorf beträgt 360 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 780 %. Der Median Landkreis Erding liegt bei 360 % und damit auf demselben Wert.
Was der Wert für Lengdorf bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Lengdorf im zweiten Fünftel; der Satz von 360 % kommt insgesamt 514 mal vor. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.380 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.069-größte von 2.056 Gemeinden des Landes.
Die Werte für Lengdorf im Überblick
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Lengdorf | 360 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Erding | 360 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −20 Prozentpunkte |
Von 26 Gemeinden im Landkreis Erding mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Lengdorf auf Platz 13, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Größe geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Gemeinden nahe am Wert von Lengdorf
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Lengdorf | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Buch a.Buchrain | 360 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Isen | 360 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Sankt Wolfgang | 360 % | 0 Prozentpunkte | 340 % |
| Bockhorn | 350 % | −10 Prozentpunkte | 300 % |
| Dorfen | 350 % | −10 Prozentpunkte | 380 % |
Was die Gewerbesteuer in Lengdorf konkret kostet
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 360 % sind das 12.033,00 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Lengdorf, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.
Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Lengdorf noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.
Aufkommen der Realsteuern in Lengdorf
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 1.210.031 Euro | 441 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 125.530 Euro | 46 Euro |
| Grundsteuer B | 445.798 Euro | 163 Euro |
| Grundsteuer A | 137.119 Euro | 50 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 2.742 | |
Je Einwohner flossen Lengdorf im Berichtsjahr 2024 441 Euro Gewerbesteuer zu — über dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Bayern liegt der Median bei 453 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Lengdorf
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Lengdorf?
360 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 12.033,00 Euro Steuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Lengdorf?
780 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Maßgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Lengdorf hoch?
Der Vergleichswert im Kreis beträgt 360 %. Lengdorf liegt genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Lengdorf legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Welche Quellen zugrunde liegen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.