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Bayern Landkreis Erding Buch a.Buchrain

Hebesätze Buch a.Buchrain

Landkreis Erding · AGS 09177114 · 1.609 Einwohner

Gewerbesteuer
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Buch a.Buchrain beträgt 360 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Landkreis Erding liegt bei 360 % und damit auf demselben Wert.

Wie Buch a.Buchrain bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Buch a.Buchrain im zweiten Fünftel. Denselben Satz von 360 % setzen bundesweit 514 Gemeinden fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.380 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.549-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Buch a.Buchrain vorliegen

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Buch a.Buchrain, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Buch a.Buchrain 360 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Erding 360 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte

Von 26 Gemeinden im Landkreis Erding mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Buch a.Buchrain auf Platz 13, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Erding mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Buch a.Buchrain Grundsteuer B
Isen 360 % 0 Prozentpunkte 400 %
Lengdorf 360 % 0 Prozentpunkte 780 %
Sankt Wolfgang 360 % 0 Prozentpunkte 340 %
Bockhorn 350 % −10 Prozentpunkte 300 %
Dorfen 350 % −10 Prozentpunkte 380 %

Wie viel Gewerbesteuer in Buch a.Buchrain anfällt

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 360 % ergibt das 12.033,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Buch a.Buchrain und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Buch a.Buchrain ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Buch a.Buchrain

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Buch a.Buchrain?

Der Hebesatz liegt bei 360 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 12.033,00 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Buch a.Buchrain?

Die Grundsteuer B liegt bei 400 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Buch a.Buchrain hoch?

Der Median Landkreis Erding liegt bei 360 %. Buch a.Buchrain liegt damit genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Buch a.Buchrain legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Buch a.Buchrain
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.