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Hebesätze Legau
In Legau gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 310 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 350 %. Der Median Landkreis Unterallgäu liegt bei 310 % und damit auf demselben Wert.
Ist der Hebesatz in Legau hoch?
270 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 310 % fest. Damit liegt Legau im niedrigsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 150 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 885-größte von 2.056 Gemeinden des Landes.
Legau im Zahlenvergleich
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Legau | 310 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Unterallgäu | 310 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −70 Prozentpunkte |
Von 52 Gemeinden im Landkreis Unterallgäu mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Legau auf Platz 19, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Größen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Wie die Umgebung von Legau liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Legau | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Apfeltrach | 310 % | 0 Prozentpunkte | 340 % |
| Babenhausen | 310 % | 0 Prozentpunkte | 370 % |
| Bad Grönenbach | 310 % | 0 Prozentpunkte | 300 % |
| Benningen | 310 % | 0 Prozentpunkte | 360 % |
| Egg a.d.Günz | 310 % | 0 Prozentpunkte | 320 % |
Gewerbesteuer in Legau an einem Beispiel
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 310 %, also 10.361,75 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.339,75 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit diesem Hebesatz ab.
Welche Satzung gilt
Zuständig für die Festsetzung ist Legau selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist maßgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Legau noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Was Legau aus den Realsteuern einnimmt
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 4.442.160 Euro | 1.370 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 521.412 Euro | 161 Euro |
| Grundsteuer B | 395.116 Euro | 122 Euro |
| Grundsteuer A | 79.291 Euro | 24 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 3.242 | |
Legau nahm im Berichtsjahr 2024 je Einwohner 1.370 Euro an Gewerbesteuer ein und liegt damit über dem bundesweiten Median von 383 Euro. Im Land Bayern liegt der Median bei 453 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Legau
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Legau?
310 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 10.361,75 Euro Steuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Legau?
Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 350 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Legau hoch?
Legau liegt genau darauf, gemessen am Median Landkreis Unterallgäu von 310 %.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Zuständig ist Legau selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.