Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Bayern Landkreis Unterallgäu Apfeltrach

Hebesätze Apfeltrach

Landkreis Unterallgäu · AGS 09778113 · 992 Einwohner

Gewerbesteuer
310 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Apfeltrach ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 310 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 340 %. Der Median Landkreis Unterallgäu liegt bei 310 % und damit auf demselben Wert.

Wie Apfeltrach zum Landesdurchschnitt liegt

Apfeltrach liegt im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 270 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 310 %. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 150 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.929-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Apfeltrach nach Quelle

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Apfeltrach, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Apfeltrach 310 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Unterallgäu 310 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −70 Prozentpunkte

Von 52 Gemeinden im Landkreis Unterallgäu mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Apfeltrach auf Platz 19, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Gemeinden nahe am Wert von Apfeltrach

Gemeinden im Landkreis Unterallgäu mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Apfeltrach Grundsteuer B
Babenhausen 310 % 0 Prozentpunkte 370 %
Bad Grönenbach 310 % 0 Prozentpunkte 300 %
Benningen 310 % 0 Prozentpunkte 360 %
Egg a.d.Günz 310 % 0 Prozentpunkte 320 %
Kettershausen 310 % 0 Prozentpunkte 310 %

Ein Rechenbeispiel für Apfeltrach

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 310 % Hebesatz sind 10.361,75 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.339,75 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Apfeltrach legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Apfeltrach fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Apfeltrach

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Apfeltrach?

In Apfeltrach gilt ein Hebesatz von 310 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 10.361,75 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Apfeltrach?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 340 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Apfeltrach hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Unterallgäu von 310 % liegt Apfeltrach genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Apfeltrach per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Apfeltrach
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.