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Hebesätze Leegebruch
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Leegebruch beträgt 350 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Landkreis Oberhavel liegt bei 321 %, die Differenz beträgt 29 Prozentpunkte.
Ist der Hebesatz in Leegebruch hoch?
880 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 350 % fest. Damit liegt Leegebruch im zweiten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Brandenburg steht die Gemeinde auf Platz 312 von 413, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 107-größte von 413 Gemeinden des Landes.
Leegebruch im Zahlenvergleich
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Leegebruch | 350 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Oberhavel | 321 % | Berichtsjahr 2024 | +29 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −30 Prozentpunkte |
Von 19 Gemeinden im Landkreis Oberhavel mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Leegebruch auf Platz 16, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Größen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Wie die Umgebung von Leegebruch liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Leegebruch | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Velten | 345 % | −5 Prozentpunkte | 355 % |
| Großwoltersdorf | 330 % | −20 Prozentpunkte | 390 % |
| Oranienburg | 370 % | +20 Prozentpunkte | 400 % |
| Stechlin | 330 % | −20 Prozentpunkte | 390 % |
| Hohen Neuendorf | 325 % | −25 Prozentpunkte | 400 % |
Gewerbesteuer in Leegebruch an einem Beispiel
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 350 %, also 11.698,75 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.
Welche Satzung gilt
Zuständig für die Festsetzung ist Leegebruch selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist maßgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Leegebruch noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Was Leegebruch aus den Realsteuern einnimmt
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 710.395 Euro | 106 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 71.040 Euro | 11 Euro |
| Grundsteuer B | 532.548 Euro | 79 Euro |
| Grundsteuer A | 1.389 Euro | 0 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 6.732 | |
Leegebruch nahm im Berichtsjahr 2024 je Einwohner 106 Euro an Gewerbesteuer ein und liegt damit unter dem bundesweiten Median von 383 Euro. Im Land Brandenburg liegt der Median bei 290 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Leegebruch
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Leegebruch?
Leegebruch setzt 350 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 11.698,75 Euro im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Leegebruch?
Die Grundsteuer B liegt bei 400 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.
Ist die Gewerbesteuer in Leegebruch hoch?
Leegebruch liegt 29 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Landkreis Oberhavel von 321 %.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Leegebruch legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Welche Quellen zugrunde liegen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.