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Brandenburg Landkreis Oberhavel Velten

Hebesätze Velten

Landkreis Oberhavel · AGS 12065332 · 12.546 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Velten, Stadt

Gewerbesteuer
345 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
355 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
235 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Velten gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 345 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 355 %. Der Median Landkreis Oberhavel liegt bei 321 %, die Differenz beträgt 24 Prozentpunkte.

Wie Velten bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Velten im zweiten Fünftel. Denselben Satz von 345 % setzen bundesweit 69 Gemeinden fest. Innerhalb von Brandenburg steht die Gemeinde auf Platz 310 von 413, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 56-grösste von 413 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Velten im Überblick

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Velten, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Velten 345 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Oberhavel 321 % Berichtsjahr 2024 +24 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −35 Prozentpunkte

Von 19 Gemeinden im Landkreis Oberhavel mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Velten auf Platz 15, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Velten

Gemeinden im Landkreis Oberhavel mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Velten Grundsteuer B
Leegebruch 350 % +5 Prozentpunkte 400 %
Großwoltersdorf 330 % −15 Prozentpunkte 390 %
Stechlin 330 % −15 Prozentpunkte 390 %
Hohen Neuendorf 325 % −20 Prozentpunkte 400 %
Mühlenbecker Land 325 % −20 Prozentpunkte 375 %

Was die Gewerbesteuer in Velten konkret kostet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 345 % ergibt das 11.531,63 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.169,88 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Velten, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Velten noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Velten

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Velten?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 345 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 11.531,63 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Velten?

Die Grundsteuer B liegt bei 355 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Velten hoch?

Der Median Landkreis Oberhavel liegt bei 321 %. Velten liegt damit 24 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Velten durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Velten
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.