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Rheinland-Pfalz Rhein-Hunsrück-Kreis Lautzenhausen

Hebesätze Lautzenhausen

Rhein-Hunsrück-Kreis · AGS 07140082 · 409 Einwohner

Gewerbesteuer
395 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
470 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
345 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Lautzenhausen beträgt 395 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 470 %. Der Median Rhein-Hunsrück-Kreis liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 15 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Lautzenhausen hoch?

483 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 395 % fest. Damit liegt Lautzenhausen im vierten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 1.623 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.428-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Lautzenhausen im Zahlenvergleich

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Lautzenhausen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Lautzenhausen 395 % Berichtsjahr 2024
Median Rhein-Hunsrück-Kreis 380 % Berichtsjahr 2024 +15 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +15 Prozentpunkte

Von 137 Gemeinden im Rhein-Hunsrück-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Lautzenhausen auf Platz 123, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Nachbarn von Lautzenhausen mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Rhein-Hunsrück-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Lautzenhausen Grundsteuer B
Külz (Hunsrück) 395 % 0 Prozentpunkte 465 %
Unzenberg 395 % 0 Prozentpunkte 465 %
Hahn 397 % +2 Prozentpunkte 471 %
Bärenbach 391 % −4 Prozentpunkte 470 %
Mühlpfad 400 % +5 Prozentpunkte 455 %

Gewerbesteuer in Lautzenhausen an einem Beispiel

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 395 %, also 13.202,88 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wer den Hebesatz in Lautzenhausen beschliesst

Zuständig für die Festsetzung ist Lautzenhausen selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Lautzenhausen noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Lautzenhausen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Lautzenhausen?

Lautzenhausen setzt 395 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 13.202,88 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Lautzenhausen?

Die Grundsteuer B liegt bei 470 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Lautzenhausen hoch?

Lautzenhausen liegt 15 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Rhein-Hunsrück-Kreis von 380 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Lautzenhausen per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Lautzenhausen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.