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Rheinland-Pfalz Rhein-Hunsrück-Kreis Hahn

Hebesätze Hahn

Rhein-Hunsrück-Kreis · AGS 07140044 · 208 Einwohner

Gewerbesteuer
397 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
471 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
345 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Hahn gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 397 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 471 %. Der Median Rhein-Hunsrück-Kreis liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 17 Prozentpunkte.

Was der Wert für Hahn bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Hahn im vierten Fünftel; der Satz von 397 % kommt insgesamt 2 mal vor. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 1.704 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.889-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Hahn im Zahlenvergleich

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Hahn, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Hahn 397 % Berichtsjahr 2024
Median Rhein-Hunsrück-Kreis 380 % Berichtsjahr 2024 +17 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +17 Prozentpunkte

Von 137 Gemeinden im Rhein-Hunsrück-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Hahn auf Platz 126, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Wie die Umgebung von Hahn liegt

Gemeinden im Rhein-Hunsrück-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Hahn Grundsteuer B
Külz (Hunsrück) 395 % −2 Prozentpunkte 465 %
Lautzenhausen 395 % −2 Prozentpunkte 470 %
Unzenberg 395 % −2 Prozentpunkte 465 %
Mühlpfad 400 % +3 Prozentpunkte 455 %
Rödelhausen 400 % +3 Prozentpunkte 465 %

Gewerbesteuer in Hahn an einem Beispiel

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 397 % sind das 13.269,73 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 568,23 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Welche Satzung gilt

Zuständig für die Festsetzung ist Hahn selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Hahn noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Hahn

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Hahn?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 397 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 13.269,73 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Hahn?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 471 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Hahn hoch?

Gemessen am Median Rhein-Hunsrück-Kreis von 380 % liegt der Satz von Hahn 17 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Hahn. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Hahn
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.