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Rheinland-Pfalz Rhein-Hunsrück-Kreis Bärenbach

Hebesätze Bärenbach

Rhein-Hunsrück-Kreis · AGS 07140006 · 478 Einwohner

Gewerbesteuer
391 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
470 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
345 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Bärenbach gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 391 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 470 %. Der Median Rhein-Hunsrück-Kreis liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 11 Prozentpunkte.

Wo Bärenbach im Vergleich steht

Der Wert von 391 % ordnet Bärenbach im vierten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 11 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 1.619 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.291-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Bärenbach im Zahlenvergleich

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Bärenbach, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Bärenbach 391 % Berichtsjahr 2024
Median Rhein-Hunsrück-Kreis 380 % Berichtsjahr 2024 +11 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +11 Prozentpunkte

Von 137 Gemeinden im Rhein-Hunsrück-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Bärenbach auf Platz 122, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Gemeinden nahe am Wert von Bärenbach

Gemeinden im Rhein-Hunsrück-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Bärenbach Grundsteuer B
Niederburg 390 % −1 Prozentpunkte 495 %
Simmern/Hunsrück 390 % −1 Prozentpunkte 465 %
Woppenroth 390 % −1 Prozentpunkte 465 %
Külz (Hunsrück) 395 % +4 Prozentpunkte 465 %
Lautzenhausen 395 % +4 Prozentpunkte 470 %

Gewerbesteuer in Bärenbach an einem Beispiel

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 391 % macht daraus 13.069,18 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 367,68 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Zuständig für die Festsetzung ist Bärenbach selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Bärenbach noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Bärenbach

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bärenbach?

Bärenbach setzt 391 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 13.069,18 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Bärenbach?

470 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Bärenbach hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 380 %. Bärenbach liegt 11 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Bärenbach durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Bärenbach
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.