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Hebesätze Bärenbach
In Bärenbach gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 391 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 470 %. Der Median Rhein-Hunsrück-Kreis liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 11 Prozentpunkte.
Wo Bärenbach im Vergleich steht
Der Wert von 391 % ordnet Bärenbach im vierten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 11 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 1.619 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.291-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.
Bärenbach im Zahlenvergleich
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Bärenbach | 391 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Rhein-Hunsrück-Kreis | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +11 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +11 Prozentpunkte |
Von 137 Gemeinden im Rhein-Hunsrück-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Bärenbach auf Platz 122, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.
Gemeinden nahe am Wert von Bärenbach
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Bärenbach | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Niederburg | 390 % | −1 Prozentpunkte | 495 % |
| Simmern/Hunsrück | 390 % | −1 Prozentpunkte | 465 % |
| Woppenroth | 390 % | −1 Prozentpunkte | 465 % |
| Külz (Hunsrück) | 395 % | +4 Prozentpunkte | 465 % |
| Lautzenhausen | 395 % | +4 Prozentpunkte | 470 % |
Gewerbesteuer in Bärenbach an einem Beispiel
Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 391 % macht daraus 13.069,18 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 367,68 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Zuständig für die Festsetzung ist Bärenbach selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Bärenbach noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Bärenbach
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bärenbach?
Bärenbach setzt 391 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 13.069,18 Euro im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Bärenbach?
470 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Bärenbach hoch?
Der Vergleichswert im Kreis beträgt 380 %. Bärenbach liegt 11 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Gemeinde Bärenbach durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.