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Sachsen-Anhalt Burgenlandkreis Lanitz-Hassel-Tal

Hebesätze Lanitz-Hassel-Tal

Burgenlandkreis · AGS 15084282 · 1.044 Einwohner

Gewerbesteuer
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Lanitz-Hassel-Tal setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 300 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 350 %. Der Median Burgenlandkreis liegt bei 351 %, die Differenz beträgt 51 Prozentpunkte.

Wo Lanitz-Hassel-Tal im Vergleich steht

Der Wert von 300 % ordnet Lanitz-Hassel-Tal im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 242 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Sachsen-Anhalt steht die Gemeinde auf Platz 4 von 218, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 189-grösste von 218 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Lanitz-Hassel-Tal ausweisen

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Lanitz-Hassel-Tal, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Lanitz-Hassel-Tal 300 % Berichtsjahr 2024
Median Burgenlandkreis 351 % Berichtsjahr 2024 −51 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −80 Prozentpunkte

Von 33 Gemeinden im Burgenlandkreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Lanitz-Hassel-Tal auf Platz 2, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Burgenlandkreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Lanitz-Hassel-Tal Grundsteuer B
Eckartsberga 300 % 0 Prozentpunkte 300 %
Finne 300 % 0 Prozentpunkte 300 %
An der Poststraße 320 % +20 Prozentpunkte 300 %
Finneland 325 % +25 Prozentpunkte 350 %
Gleina 325 % +25 Prozentpunkte 325 %

Was der Hebesatz in Lanitz-Hassel-Tal in Euro bedeutet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 300 % macht daraus 10.027,50 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.674,00 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Lanitz-Hassel-Tal nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Lanitz-Hassel-Tal noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Lanitz-Hassel-Tal

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Lanitz-Hassel-Tal?

300 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 10.027,50 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Lanitz-Hassel-Tal?

350 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Lanitz-Hassel-Tal hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 351 %. Lanitz-Hassel-Tal liegt 51 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Lanitz-Hassel-Tal selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Lanitz-Hassel-Tal
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.