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Bayern Landkreis Freising Langenbach

Hebesätze Langenbach

Landkreis Freising · AGS 09178138 · 4.091 Einwohner

Gewerbesteuer
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

330 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Langenbach aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 330 %. Der Median Landkreis Freising liegt bei 340 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wie Langenbach bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Langenbach im niedrigsten Fünftel. Denselben Satz von 330 % setzen bundesweit 429 Gemeinden fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 581 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 731-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Langenbach vorliegen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Langenbach, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Langenbach 330 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Freising 340 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −50 Prozentpunkte

Von 24 Gemeinden im Landkreis Freising mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Langenbach auf Platz 4, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Nachbarn von Langenbach mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Freising mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Langenbach Grundsteuer B
Gammelsdorf 330 % 0 Prozentpunkte 350 %
Hörgertshausen 330 % 0 Prozentpunkte 300 %
Kirchdorf a.d.Amper 330 % 0 Prozentpunkte 350 %
Kranzberg 330 % 0 Prozentpunkte 330 %
Allershausen 340 % +10 Prozentpunkte 320 %

Wie viel Gewerbesteuer in Langenbach anfällt

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 330 % ergibt das 11.030,25 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.671,25 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wer den Hebesatz in Langenbach beschliesst

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Langenbach und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Langenbach ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Langenbach

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Langenbach?

Langenbach setzt 330 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 11.030,25 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Langenbach?

Die Grundsteuer B liegt bei 330 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Langenbach hoch?

Der Median Landkreis Freising liegt bei 340 %. Langenbach liegt damit 10 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Langenbach selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Langenbach
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.