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Niedersachsen Landkreis Grafschaft Bentheim Laar

Hebesätze Laar

Landkreis Grafschaft Bentheim · AGS 03456012 · 2.115 Einwohner

Gewerbesteuer
345 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
355 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
355 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Laar ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 345 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 355 %. Der Median Landkreis Grafschaft Bentheim liegt bei 355 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wie Laar bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Laar im zweiten Fünftel. Denselben Satz von 345 % setzen bundesweit 69 Gemeinden fest. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 34 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 502-grösste von 941 Gemeinden des Landes.

Laar im Zahlenvergleich

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Laar, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Laar 345 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Grafschaft Bentheim 355 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −35 Prozentpunkte

Von 25 Gemeinden im Landkreis Grafschaft Bentheim mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Laar auf Platz 3, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Grafschaft Bentheim mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Laar Grundsteuer B
Georgsdorf 350 % +5 Prozentpunkte 370 %
Quendorf 350 % +5 Prozentpunkte 350 %
Ringe 350 % +5 Prozentpunkte 355 %
Samern 350 % +5 Prozentpunkte 350 %
Wielen 350 % +5 Prozentpunkte 350 %

Gewerbesteuer in Laar an einem Beispiel

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 345 % ergibt das 11.531,63 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.169,88 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Zuständig für die Festsetzung ist Laar selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Laar noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Laar

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Laar?

Der Hebesatz liegt bei 345 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 11.531,63 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Laar?

Laar setzt die Grundsteuer B auf 355 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Laar hoch?

Laar liegt 10 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Landkreis Grafschaft Bentheim von 355 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Laar. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Laar
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.