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Hebesätze Küps
320 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Küps aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 330 %. Der Median Landkreis Kronach liegt bei 335 %, die Differenz beträgt 15 Prozentpunkte.
Ist der Hebesatz in Küps hoch?
435 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 320 % fest. Damit liegt Küps im niedrigsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 301 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 330-größte von 2.056 Gemeinden des Landes.
Küps im Zahlenvergleich
Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Küps | 320 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Kronach | 335 % | Berichtsjahr 2024 | −15 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −60 Prozentpunkte |
Von 18 Gemeinden im Landkreis Kronach mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Küps auf Platz 4, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Größen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Welche Gemeinden ähnlich liegen
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Küps | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Pressig | 320 % | 0 Prozentpunkte | 330 % |
| Marktrodach | 330 % | +10 Prozentpunkte | 350 % |
| Stockheim | 310 % | −10 Prozentpunkte | 310 % |
| Tettau | 330 % | +10 Prozentpunkte | 350 % |
| Mitwitz | 335 % | +15 Prozentpunkte | 362 % |
Gewerbesteuer in Küps an einem Beispiel
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 320 %, also 10.696,00 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.005,50 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner für diese Gemeinde.
Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist
Zuständig für die Festsetzung ist Küps selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist maßgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Küps noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Was Küps aus den Realsteuern einnimmt
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 4.041.414 Euro | 525 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 540.976 Euro | 70 Euro |
| Grundsteuer B | 746.883 Euro | 97 Euro |
| Grundsteuer A | 32.671 Euro | 4 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 7.697 | |
Küps nahm im Berichtsjahr 2024 je Einwohner 525 Euro an Gewerbesteuer ein und liegt damit über dem bundesweiten Median von 383 Euro. Im Land Bayern liegt der Median bei 453 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Küps
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Küps?
Der Hebesatz liegt bei 320 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 10.696,00 Euro Gewerbesteuer.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Küps?
330 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Maßgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Küps hoch?
Im Vergleich zum Median Landkreis Kronach von 335 % liegt Küps 15 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Küps legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.