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Sachsen Landkreis Mittelsachsen Königshain-Wiederau

Hebesätze Königshain-Wiederau

Landkreis Mittelsachsen · AGS 14522290 · 2.588 Einwohner

Gewerbesteuer
390 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer B
430 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer A
380 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Königshain-Wiederau gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 390 %, gebietsstand 1. januar 2026. Die Grundsteuer B beträgt 430 %. Der Median Landkreis Mittelsachsen liegt bei 390 % und damit auf demselben Wert. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 390 % aus.

Was der Wert für Königshain-Wiederau bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Königshain-Wiederau im vierten Fünftel; der Satz von 390 % kommt insgesamt 444 mal vor. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 52 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 278-grösste von 419 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Königshain-Wiederau nach Quelle

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Königshain-Wiederau, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Königshain-Wiederau 390 % Gebietsstand 1. Januar 2026
Königshain-Wiederau 390 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Mittelsachsen 390 % Gebietsstand 1. Januar 2026 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte

Von 52 Gemeinden im Landkreis Mittelsachsen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Königshain-Wiederau auf Platz 12, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Mittelsachsen mit ähnlichem Hebesatz, Gebietsstand 1. Januar 2026
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Königshain-Wiederau Grundsteuer B
Bobritzsch-Hilbersdorf 390 % 0 Prozentpunkte 350 %
Brand-Erbisdorf 390 % 0 Prozentpunkte 470 %
Eppendorf 390 % 0 Prozentpunkte 420 %
Erlau 390 % 0 Prozentpunkte 460 %
Frauenstein 390 % 0 Prozentpunkte 420 %

Ein Rechenbeispiel für Königshain-Wiederau

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 390 % sind das 13.035,75 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Königshain-Wiederau legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Königshain-Wiederau fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Königshain-Wiederau

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Königshain-Wiederau?

390 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Gebietsstand 1. Januar 2026). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 13.035,75 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Königshain-Wiederau?

430 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Gebietsstand 1. Januar 2026). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Königshain-Wiederau hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Mittelsachsen von 390 % liegt Königshain-Wiederau genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Königshain-Wiederau. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Königshain-Wiederau
QuelleStandAbgerufen
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden Gebietsstand 1. Januar 2026 9. September 2026
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.