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Hebesätze Köngen
Für Köngen ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 370 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 370 %. Der Median Landkreis Esslingen liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.
Was der Wert für Köngen bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Köngen im zweiten Fünftel; der Satz von 370 % kommt insgesamt 315 mal vor. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 713 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 273-größte von 1.101 Gemeinden des Landes.
Köngen im Zahlenvergleich
Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Köngen | 370 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Esslingen | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −10 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −10 Prozentpunkte |
Von 44 Gemeinden im Landkreis Esslingen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Köngen auf Platz 16, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Größe geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Nachbarn von Köngen mit ähnlichem Satz
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Köngen | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Baltmannsweiler | 370 % | 0 Prozentpunkte | 370 % |
| Neidlingen | 370 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Ohmden | 370 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Lenningen | 365 % | −5 Prozentpunkte | 380 % |
| Altbach | 380 % | +10 Prozentpunkte | 380 % |
Gewerbesteuer in Köngen an einem Beispiel
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 370 % sind das 12.367,25 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit diesem Satz und eigenen Werten.
Wer den Hebesatz in Köngen beschließt
Zuständig für die Festsetzung ist Köngen selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist maßgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Köngen noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Wie viel Gewerbesteuer in Köngen tatsächlich eingeht
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 6.485.303 Euro | 667 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 657.496 Euro | 68 Euro |
| Grundsteuer B | 1.736.714 Euro | 179 Euro |
| Grundsteuer A | 41.490 Euro | 4 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 9.716 | |
Auf jeden Einwohner entfielen in Köngen im Berichtsjahr 2024 667 Euro Gewerbesteuer. Der Median über alle Gemeinden beträgt 383 Euro; Köngen liegt über diesem Wert. Im Land Baden-Württemberg liegt der Median bei 518 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Köngen
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Köngen?
Köngen setzt 370 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.367,25 Euro im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Köngen?
Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 370 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Köngen hoch?
Der Median Landkreis Esslingen liegt bei 380 %. Köngen liegt damit 10 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Gemeinde Köngen durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.
Woraus sich die Angaben ergeben
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.