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Baden-Württemberg Landkreis Esslingen Neidlingen

Hebesätze Neidlingen

Landkreis Esslingen · AGS 08116043 · 1.834 Einwohner

Gewerbesteuer
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Neidlingen gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 370 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Landkreis Esslingen liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wie Neidlingen bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Neidlingen im zweiten Fünftel. Denselben Satz von 370 % setzen bundesweit 315 Gemeinden fest. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 713 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 955-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Neidlingen nach Quelle

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Neidlingen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Neidlingen 370 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Esslingen 380 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte

Von 44 Gemeinden im Landkreis Esslingen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Neidlingen auf Platz 16, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Neidlingen

Gemeinden im Landkreis Esslingen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Neidlingen Grundsteuer B
Baltmannsweiler 370 % 0 Prozentpunkte 370 %
Köngen 370 % 0 Prozentpunkte 370 %
Ohmden 370 % 0 Prozentpunkte 400 %
Lenningen 365 % −5 Prozentpunkte 380 %
Altbach 380 % +10 Prozentpunkte 380 %

Ein Rechenbeispiel für Neidlingen

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 370 % ergibt das 12.367,25 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Neidlingen legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Neidlingen fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Neidlingen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Neidlingen?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 370 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 12.367,25 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Neidlingen?

400 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Neidlingen hoch?

Gemessen am Median Landkreis Esslingen von 380 % liegt der Satz von Neidlingen 10 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Neidlingen. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Neidlingen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.