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Sachsen Landkreis Meißen Klipphausen

Hebesätze Klipphausen

Landkreis Meißen · AGS 14627100 · 10.327 Einwohner

Gewerbesteuer
345 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer B
275 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer A
270 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Klipphausen gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 345 %, gebietsstand 1. januar 2026. Die Grundsteuer B beträgt 275 %. Der Median Landkreis Meißen liegt bei 395 %, die Differenz beträgt 50 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 345 % aus.

Was der Wert für Klipphausen bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Klipphausen im zweiten Fünftel; der Satz von 345 % kommt insgesamt 69 mal vor. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 5 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 67-grösste von 419 Gemeinden des Landes.

Klipphausen im Zahlenvergleich

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Klipphausen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Klipphausen 345 % Gebietsstand 1. Januar 2026
Klipphausen 345 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Meißen 395 % Gebietsstand 1. Januar 2026 −50 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −35 Prozentpunkte

Von 28 Gemeinden im Landkreis Meißen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Klipphausen auf Platz 1, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Wie die Umgebung von Klipphausen liegt

Gemeinden im Landkreis Meißen mit ähnlichem Hebesatz, Gebietsstand 1. Januar 2026
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Klipphausen Grundsteuer B
Nossen 370 % +25 Prozentpunkte 320 %
Strehla 375 % +30 Prozentpunkte 418 %
Weinböhla 375 % +30 Prozentpunkte 250 %
Stauchitz 380 % +35 Prozentpunkte 390 %
Wülknitz 380 % +35 Prozentpunkte 365 %

Gewerbesteuer in Klipphausen an einem Beispiel

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 345 % sind das 11.531,63 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.169,88 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Welche Satzung gilt

Zuständig für die Festsetzung ist Klipphausen selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Klipphausen noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Klipphausen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Klipphausen?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 345 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 11.531,63 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Klipphausen?

275 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Gebietsstand 1. Januar 2026). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Klipphausen hoch?

Gemessen am Median Landkreis Meißen von 395 % liegt der Satz von Klipphausen 50 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Klipphausen legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Klipphausen
QuelleStandAbgerufen
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden Gebietsstand 1. Januar 2026 9. September 2026
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.