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Sachsen Landkreis Meißen Nossen

Hebesätze Nossen

Landkreis Meißen · AGS 14627180 · 10.444 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Nossen, Stadt

Gewerbesteuer
370 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer B
320 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer A
317 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Nossen beträgt 370 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 320 %. Der Median Landkreis Meißen liegt bei 395 %, die Differenz beträgt 25 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 370 % aus.

Was der Wert für Nossen bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Nossen im zweiten Fünftel; der Satz von 370 % kommt insgesamt 315 mal vor. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 8 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 66-grösste von 419 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Nossen im Überblick

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Nossen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Nossen 370 % Gebietsstand 1. Januar 2026
Nossen 370 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Meißen 395 % Gebietsstand 1. Januar 2026 −25 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte

Von 28 Gemeinden im Landkreis Meißen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Nossen auf Platz 2, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Gemeinden nahe am Wert von Nossen

Gemeinden im Landkreis Meißen mit ähnlichem Hebesatz, Gebietsstand 1. Januar 2026
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Nossen Grundsteuer B
Strehla 375 % +5 Prozentpunkte 418 %
Weinböhla 375 % +5 Prozentpunkte 250 %
Stauchitz 380 % +10 Prozentpunkte 390 %
Wülknitz 380 % +10 Prozentpunkte 365 %
Radeburg 385 % +15 Prozentpunkte 346 %

Was die Gewerbesteuer in Nossen konkret kostet

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 370 % sind das 12.367,25 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Nossen, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Nossen noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Nossen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Nossen?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 370 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 12.367,25 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Nossen?

Nossen setzt die Grundsteuer B auf 320 % fest (Gebietsstand 1. Januar 2026). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Nossen hoch?

Der Median Landkreis Meißen liegt bei 395 %. Nossen liegt damit 25 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Nossen per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Nossen
QuelleStandAbgerufen
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden Gebietsstand 1. Januar 2026 9. September 2026
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.