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Sachsen Landkreis Meißen Strehla

Hebesätze Strehla

Landkreis Meißen · AGS 14627270 · 3.697 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Strehla, Stadt

Gewerbesteuer
375 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer B
418 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer A
315 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Strehla setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 375 % fest (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 418 %. Der Median Landkreis Meißen liegt bei 395 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 375 % aus.

Was der Wert für Strehla bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Strehla im mittleren Fünftel; der Satz von 375 % kommt insgesamt 86 mal vor. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 12 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 216-grösste von 419 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Strehla im Überblick

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Strehla, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Strehla 375 % Gebietsstand 1. Januar 2026
Strehla 375 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Meißen 395 % Gebietsstand 1. Januar 2026 −20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −5 Prozentpunkte

Von 28 Gemeinden im Landkreis Meißen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Strehla auf Platz 3, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Nachbarn von Strehla mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Meißen mit ähnlichem Hebesatz, Gebietsstand 1. Januar 2026
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Strehla Grundsteuer B
Weinböhla 375 % 0 Prozentpunkte 250 %
Nossen 370 % −5 Prozentpunkte 320 %
Stauchitz 380 % +5 Prozentpunkte 390 %
Wülknitz 380 % +5 Prozentpunkte 365 %
Radeburg 385 % +10 Prozentpunkte 346 %

Was die Gewerbesteuer in Strehla konkret kostet

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 375 % sind das 12.534,38 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 167,13 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wer den Hebesatz in Strehla beschliesst

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Strehla, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Strehla noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Strehla

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Strehla?

Strehla setzt 375 % fest (Gebietsstand 1. Januar 2026). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.534,38 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Strehla?

418 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Gebietsstand 1. Januar 2026). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Strehla hoch?

Gemessen am Median Landkreis Meißen von 395 % liegt der Satz von Strehla 20 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Strehla legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Strehla
QuelleStandAbgerufen
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden Gebietsstand 1. Januar 2026 9. September 2026
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.