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Sachsen Landkreis Meißen Weinböhla

Hebesätze Weinböhla

Landkreis Meißen · AGS 14627310 · 10.552 Einwohner

Gewerbesteuer
375 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer B
250 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer A
310 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Weinböhla gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 375 %, gebietsstand 1. januar 2026. Die Grundsteuer B beträgt 250 %. Der Median Landkreis Meißen liegt bei 395 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 375 % aus.

Wie Weinböhla zum Landesdurchschnitt liegt

Weinböhla liegt im mittleren Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 86 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 375 %. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 12 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 62-grösste von 419 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Weinböhla im Überblick

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Weinböhla, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Weinböhla 375 % Gebietsstand 1. Januar 2026
Weinböhla 375 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Meißen 395 % Gebietsstand 1. Januar 2026 −20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −5 Prozentpunkte

Von 28 Gemeinden im Landkreis Meißen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Weinböhla auf Platz 3, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Nachbarn von Weinböhla mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Meißen mit ähnlichem Hebesatz, Gebietsstand 1. Januar 2026
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Weinböhla Grundsteuer B
Strehla 375 % 0 Prozentpunkte 418 %
Nossen 370 % −5 Prozentpunkte 320 %
Stauchitz 380 % +5 Prozentpunkte 390 %
Wülknitz 380 % +5 Prozentpunkte 365 %
Radeburg 385 % +10 Prozentpunkte 346 %

Was die Gewerbesteuer in Weinböhla konkret kostet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 375 % Hebesatz sind 12.534,38 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 167,13 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wer den Hebesatz in Weinböhla beschliesst

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Weinböhla, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Weinböhla noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Weinböhla

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Weinböhla?

Der Hebesatz liegt bei 375 %, gebietsstand 1. januar 2026. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 12.534,38 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Weinböhla?

Weinböhla setzt die Grundsteuer B auf 250 % fest (Gebietsstand 1. Januar 2026). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Weinböhla hoch?

Weinböhla liegt 20 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Landkreis Meißen von 395 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Weinböhla durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Weinböhla
QuelleStandAbgerufen
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden Gebietsstand 1. Januar 2026 9. September 2026
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.