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Rheinland-Pfalz Rhein-Hunsrück-Kreis Sohren

Hebesätze Sohren

Rhein-Hunsrück-Kreis · AGS 07140145 · 3.315 Einwohner

Gewerbesteuer
402 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
478 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
425 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Sohren ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 402 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 478 %. Der Median Rhein-Hunsrück-Kreis liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 22 Prozentpunkte.

Wo Sohren im Vergleich steht

Der Wert von 402 % ordnet Sohren im höchsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 4 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 2.002 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 192-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Sohren ausweisen

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Sohren, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Sohren 402 % Berichtsjahr 2024
Median Rhein-Hunsrück-Kreis 380 % Berichtsjahr 2024 +22 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +22 Prozentpunkte

Von 137 Gemeinden im Rhein-Hunsrück-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Sohren auf Platz 130, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Gemeinden nahe am Wert von Sohren

Gemeinden im Rhein-Hunsrück-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Sohren Grundsteuer B
Büchenbeuren 402 % 0 Prozentpunkte 470 %
Mühlpfad 400 % −2 Prozentpunkte 455 %
Rödelhausen 400 % −2 Prozentpunkte 465 %
Wahlenau 400 % −2 Prozentpunkte 485 %
Hahn 397 % −5 Prozentpunkte 471 %

Was der Hebesatz in Sohren in Euro bedeutet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 402 % macht daraus 13.436,85 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 735,35 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Sohren nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Sohren noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Sohren

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Sohren?

402 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 13.436,85 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Sohren?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 478 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Sohren hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 380 %. Sohren liegt 22 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Sohren. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Sohren
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.