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Bayern Landkreis Neuburg-Schrobenhausen Karlshuld

Hebesätze Karlshuld

Landkreis Neuburg-Schrobenhausen · AGS 09185139 · 6.071 Einwohner

Gewerbesteuer
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Karlshuld ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 350 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 350 %. Der Median Landkreis Neuburg-Schrobenhausen liegt bei 350 % und damit auf demselben Wert.

Wie Karlshuld bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Karlshuld im zweiten Fünftel. Denselben Satz von 350 % setzen bundesweit 880 Gemeinden fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.022 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 451-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Karlshuld ausweisen

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Karlshuld, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Karlshuld 350 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Neuburg-Schrobenhausen 350 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte

Von 18 Gemeinden im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Karlshuld auf Platz 9, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Karlshuld

Gemeinden im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Karlshuld Grundsteuer B
Berg im Gau 350 % 0 Prozentpunkte 350 %
Bergheim 350 % 0 Prozentpunkte 310 %
Karlskron 350 % 0 Prozentpunkte 320 %
Rennertshofen 350 % 0 Prozentpunkte 320 %
Weichering 350 % 0 Prozentpunkte 300 %

Was der Hebesatz in Karlshuld in Euro bedeutet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 350 % ergibt das 11.698,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Karlshuld nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Karlshuld noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Karlshuld

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Karlshuld?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 350 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 11.698,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Karlshuld?

Karlshuld setzt die Grundsteuer B auf 350 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Karlshuld hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Neuburg-Schrobenhausen von 350 % liegt Karlshuld genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Karlshuld durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Karlshuld
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.