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Nordrhein-Westfalen Kreis Euskirchen Kall

Hebesätze Kall

Kreis Euskirchen · AGS 05366024 · 11.043 Einwohner

Gewerbesteuer
515 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
555 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Kall beträgt 515 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 555 %. Der Median Kreis Euskirchen liegt bei 490 %, die Differenz beträgt 25 Prozentpunkte.

Was der Wert für Kall bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Kall im höchsten Fünftel; der Satz von 515 % kommt insgesamt 7 mal vor. Innerhalb von Nordrhein-Westfalen steht die Gemeinde auf Platz 359 von 396, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 328-grösste von 396 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Kall vorliegen

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Kall, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Kall 515 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Euskirchen 490 % Berichtsjahr 2024 +25 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +135 Prozentpunkte

Von 11 Gemeinden im Kreis Euskirchen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Kall auf Platz 8, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Kreis Euskirchen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Kall Grundsteuer B
Bad Münstereifel 530 % +15 Prozentpunkte 695 %
Weilerswist 530 % +15 Prozentpunkte 610 %
Mechernich 498 % −17 Prozentpunkte 595 %
Hellenthal 490 % −25 Prozentpunkte 595 %
Schleiden 490 % −25 Prozentpunkte 735 %

Wie viel Gewerbesteuer in Kall anfällt

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 515 % sind das 17.213,88 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 4.512,38 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Kall und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Kall ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Kall

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Kall?

In Kall gilt ein Hebesatz von 515 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 17.213,88 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Kall?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 555 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Kall hoch?

Kall liegt 25 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Kreis Euskirchen von 490 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Kall legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Kall
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.