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Nordrhein-Westfalen Kreis Euskirchen Bad Münstereifel

Hebesätze Bad Münstereifel

Kreis Euskirchen · AGS 05366004 · 17.247 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Bad Münstereifel, Stadt

Gewerbesteuer
530 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
695 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
470 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Bad Münstereifel ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 530 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 695 %. Der Median Kreis Euskirchen liegt bei 490 %, die Differenz beträgt 40 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Bad Münstereifel hoch?

4 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 530 % fest. Damit liegt Bad Münstereifel im höchsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Nordrhein-Westfalen steht die Gemeinde auf Platz 376 von 396, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 242-grösste von 396 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Bad Münstereifel im Überblick

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Bad Münstereifel, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Bad Münstereifel 530 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Euskirchen 490 % Berichtsjahr 2024 +40 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +150 Prozentpunkte

Von 11 Gemeinden im Kreis Euskirchen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Bad Münstereifel auf Platz 9, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Wie die Umgebung von Bad Münstereifel liegt

Gemeinden im Kreis Euskirchen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Bad Münstereifel Grundsteuer B
Weilerswist 530 % 0 Prozentpunkte 610 %
Kall 515 % −15 Prozentpunkte 555 %
Dahlem 561 % +31 Prozentpunkte 565 %
Mechernich 498 % −32 Prozentpunkte 595 %
Hellenthal 490 % −40 Prozentpunkte 595 %

Was die Gewerbesteuer in Bad Münstereifel konkret kostet

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 530 %, also 17.715,25 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 5.013,75 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Welche Satzung gilt

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Bad Münstereifel, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Bad Münstereifel noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Bad Münstereifel

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bad Münstereifel?

In Bad Münstereifel gilt ein Hebesatz von 530 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 17.715,25 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Bad Münstereifel?

Die Grundsteuer B liegt bei 695 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Bad Münstereifel hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 490 %. Bad Münstereifel liegt 40 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Bad Münstereifel selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Bad Münstereifel
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.