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Nordrhein-Westfalen Kreis Euskirchen Schleiden

Hebesätze Schleiden

Kreis Euskirchen · AGS 05366036 · 12.880 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Schleiden, Stadt

Gewerbesteuer
490 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
735 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
650 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Schleiden beträgt 490 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 735 %. Der Median Kreis Euskirchen liegt bei 490 % und damit auf demselben Wert.

Wie Schleiden bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Schleiden im höchsten Fünftel. Denselben Satz von 490 % setzen bundesweit 26 Gemeinden fest. Innerhalb von Nordrhein-Westfalen steht die Gemeinde auf Platz 291 von 396, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 298-grösste von 396 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Schleiden vorliegen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Schleiden, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Schleiden 490 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Euskirchen 490 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +110 Prozentpunkte

Von 11 Gemeinden im Kreis Euskirchen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Schleiden auf Platz 5, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Nachbarn von Schleiden mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Kreis Euskirchen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Schleiden Grundsteuer B
Hellenthal 490 % 0 Prozentpunkte 595 %
Mechernich 498 % +8 Prozentpunkte 595 %
Euskirchen 475 % −15 Prozentpunkte 496 %
Zülpich 475 % −15 Prozentpunkte 690 %
Kall 515 % +25 Prozentpunkte 555 %

Wie viel Gewerbesteuer in Schleiden anfällt

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 490 % ergibt das 16.378,25 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 3.676,75 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wer den Hebesatz in Schleiden beschliesst

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Schleiden und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Schleiden ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Schleiden

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Schleiden?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 490 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 16.378,25 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Schleiden?

Die Grundsteuer B liegt bei 735 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Schleiden hoch?

Im Vergleich zum Median Kreis Euskirchen von 490 % liegt Schleiden genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Schleiden per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Schleiden
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.