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Schleswig-Holstein Kreis Herzogtum Lauenburg Horst

Hebesätze Horst

Kreis Herzogtum Lauenburg · AGS 01053057 · 244 Einwohner

Gewerbesteuer
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
310 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Horst beträgt 330 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 350 %. Der Median Kreis Herzogtum Lauenburg liegt bei 324 %, die Differenz beträgt 6 Prozentpunkte.

Was der Wert für Horst bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Horst im niedrigsten Fünftel; der Satz von 330 % kommt insgesamt 429 mal vor. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 245 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 917-grösste von 1.106 Gemeinden des Landes.

Horst im Zahlenvergleich

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Horst, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Horst 330 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Herzogtum Lauenburg 324 % Berichtsjahr 2024 +6 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −50 Prozentpunkte

Von 132 Gemeinden im Kreis Herzogtum Lauenburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Horst auf Platz 68, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Gemeinden nahe am Wert von Horst

Gemeinden im Kreis Herzogtum Lauenburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Horst Grundsteuer B
Breitenfelde 330 % 0 Prozentpunkte 290 %
Brunsmark 330 % 0 Prozentpunkte 290 %
Brunstorf 330 % 0 Prozentpunkte 330 %
Fitzen 330 % 0 Prozentpunkte 300 %
Fuhlenhagen 330 % 0 Prozentpunkte 275 %

Gewerbesteuer in Horst an einem Beispiel

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 330 % sind das 11.030,25 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.671,25 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Zuständig für die Festsetzung ist Horst selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Horst noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Horst

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Horst?

Der Hebesatz liegt bei 330 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 11.030,25 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Horst?

Horst setzt die Grundsteuer B auf 350 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Horst hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 324 %. Horst liegt 6 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Horst per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Horst
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.