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Hebesätze Brunsmark
330 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Brunsmark aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 290 %. Der Median Kreis Herzogtum Lauenburg liegt bei 324 %, die Differenz beträgt 6 Prozentpunkte.
Was der Wert für Brunsmark bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Brunsmark im niedrigsten Fünftel; der Satz von 330 % kommt insgesamt 429 mal vor. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 245 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.025-größte von 1.106 Gemeinden des Landes.
Welche Stände für Brunsmark vorliegen
Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Brunsmark | 330 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Kreis Herzogtum Lauenburg | 324 % | Berichtsjahr 2024 | +6 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −50 Prozentpunkte |
Von 132 Gemeinden im Kreis Herzogtum Lauenburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Brunsmark auf Platz 68, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Größe geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Welche Gemeinden ähnlich liegen
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Brunsmark | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Breitenfelde | 330 % | 0 Prozentpunkte | 290 % |
| Brunstorf | 330 % | 0 Prozentpunkte | 330 % |
| Fitzen | 330 % | 0 Prozentpunkte | 300 % |
| Fuhlenhagen | 330 % | 0 Prozentpunkte | 275 % |
| Giesensdorf | 330 % | 0 Prozentpunkte | 290 % |
Wie viel Gewerbesteuer in Brunsmark anfällt
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 330 % sind das 11.030,25 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.671,25 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner für diese Gemeinde.
Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist
Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Brunsmark und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.
Die Satzung von Brunsmark ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.
Aufkommen der Realsteuern in Brunsmark
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 17.827 Euro | 114 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 1.889 Euro | 12 Euro |
| Grundsteuer B | 15.070 Euro | 96 Euro |
| Grundsteuer A | 2.365 Euro | 15 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 157 | |
Je Einwohner flossen Brunsmark im Berichtsjahr 2024 114 Euro Gewerbesteuer zu — unter dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Schleswig-Holstein liegt der Median bei 375 Euro.
Bei 157 Einwohnern hängt der Wert je Einwohner stark an einzelnen Betrieben und schwankt von Jahr zu Jahr; er eignet sich kaum für Vergleiche.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Brunsmark
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Brunsmark?
In Brunsmark gilt ein Hebesatz von 330 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 11.030,25 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Brunsmark?
Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 290 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.
Ist die Gewerbesteuer in Brunsmark hoch?
Gemessen am Median Kreis Herzogtum Lauenburg von 324 % liegt der Satz von Brunsmark 6 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Brunsmark legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.