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Schleswig-Holstein Kreis Herzogtum Lauenburg Fuhlenhagen

Hebesätze Fuhlenhagen

Kreis Herzogtum Lauenburg · AGS 01053031 · 395 Einwohner

Gewerbesteuer
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
275 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
275 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Fuhlenhagen setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 330 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 275 %. Der Median Kreis Herzogtum Lauenburg liegt bei 324 %, die Differenz beträgt 6 Prozentpunkte.

Wo Fuhlenhagen im Vergleich steht

Der Wert von 330 % ordnet Fuhlenhagen im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 428 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 245 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 776-grösste von 1.106 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Fuhlenhagen im Überblick

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Fuhlenhagen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Fuhlenhagen 330 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Herzogtum Lauenburg 324 % Berichtsjahr 2024 +6 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −50 Prozentpunkte

Von 132 Gemeinden im Kreis Herzogtum Lauenburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Fuhlenhagen auf Platz 68, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Wie die Umgebung von Fuhlenhagen liegt

Gemeinden im Kreis Herzogtum Lauenburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Fuhlenhagen Grundsteuer B
Breitenfelde 330 % 0 Prozentpunkte 290 %
Brunsmark 330 % 0 Prozentpunkte 290 %
Brunstorf 330 % 0 Prozentpunkte 330 %
Fitzen 330 % 0 Prozentpunkte 300 %
Giesensdorf 330 % 0 Prozentpunkte 290 %

Was die Gewerbesteuer in Fuhlenhagen konkret kostet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 330 % macht daraus 11.030,25 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.671,25 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Welche Satzung gilt

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Fuhlenhagen, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Fuhlenhagen noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Fuhlenhagen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Fuhlenhagen?

In Fuhlenhagen gilt ein Hebesatz von 330 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 11.030,25 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Fuhlenhagen?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 275 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Fuhlenhagen hoch?

Im Vergleich zum Median Kreis Herzogtum Lauenburg von 324 % liegt Fuhlenhagen 6 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Fuhlenhagen durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Fuhlenhagen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.