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Hebesätze Hohenahr
380 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Hohenahr aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 365 %. Der Median Lahn-Dill-Kreis liegt bei 380 % und damit auf demselben Wert.
Was der Wert für Hohenahr bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Hohenahr im mittleren Fünftel; der Satz von 380 % kommt insgesamt 2.486 mal vor. Innerhalb von Hessen steht die Gemeinde auf Platz 86 von 421, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 310-größte von 422 Gemeinden des Landes.
Was die Quellen für Hohenahr ausweisen
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Hohenahr | 380 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Lahn-Dill-Kreis | 380 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
Von 23 Gemeinden im Lahn-Dill-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Hohenahr auf Platz 10, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Größe geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Gemeinden nahe am Wert von Hohenahr
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Hohenahr | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Ehringshausen | 380 % | 0 Prozentpunkte | 420 % |
| Eschenburg | 380 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Herborn | 380 % | 0 Prozentpunkte | 413 % |
| Mittenaar | 380 % | 0 Prozentpunkte | 365 % |
| Schöffengrund | 380 % | 0 Prozentpunkte | 550 % |
Was der Hebesatz in Hohenahr in Euro bedeutet
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 380 % sind das 12.701,50 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner für diese Gemeinde.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Hohenahr nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.
Der Wortlaut der Satzung ist für Hohenahr noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.
Aufkommen der Realsteuern in Hohenahr
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 1.290.535 Euro | 265 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 118.865 Euro | 24 Euro |
| Grundsteuer B | 457.136 Euro | 94 Euro |
| Grundsteuer A | 18.911 Euro | 4 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 4.874 | |
Je Einwohner flossen Hohenahr im Berichtsjahr 2024 265 Euro Gewerbesteuer zu — unter dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Hessen liegt der Median bei 443 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Hohenahr
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Hohenahr?
In Hohenahr gilt ein Hebesatz von 380 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 12.701,50 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Hohenahr?
Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 365 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Hohenahr hoch?
Der Vergleichswert im Kreis beträgt 380 %. Hohenahr liegt genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Hohenahr per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.