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Bayern ›Hof

Hebesätze Hof

Bayern · AGS 09464000 · 46.149 Einwohner

Gewerbesteuer
415 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
410 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Hof gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 415 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 410 %. Der Landesmedian in Bayern liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 65 Prozentpunkte.

Wie Hof bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Hof im höchsten Fünftel. Denselben Satz von 415 % setzen bundesweit 59 Gemeinden fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 2.035 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 21-größte von 2.056 Gemeinden des Landes.

Hof im Zahlenvergleich

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Hof, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Hof 415 % Berichtsjahr 2024 —
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +35 Prozentpunkte

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Nachbarn von Hof mit ähnlichem Satz

Gemeinden in Bayern mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Hof Grundsteuer B
Bodenmais 410 % −5 Prozentpunkte 410 %
Cadolzburg 420 % +5 Prozentpunkte 450 %
Hirschaid 420 % +5 Prozentpunkte 420 %
Landshut 420 % +5 Prozentpunkte 430 %
Lindau (Bodensee) 410 % −5 Prozentpunkte 437 %

Gewerbesteuer in Hof an einem Beispiel

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 415 % ergibt das 13.871,38 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.169,88 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit diesem Hebesatz ab.

Wer den Hebesatz in Hof beschließt

Zuständig für die Festsetzung ist Hof selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist maßgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Hof noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Was Hof aus den Realsteuern einnimmt

Istaufkommen der Realsteuern in Hof, Berichtsjahr 2024
MerkmalBetragje Einwohner
Gewerbesteuer32.628.826 Euro698 Euro
davon Gewerbesteuerumlage2.063.021 Euro44 Euro
Grundsteuer B8.123.979 Euro174 Euro
Grundsteuer A43.172 Euro1 Euro
Einwohner am 31.12.202446.778

Hof nahm im Berichtsjahr 2024 je Einwohner 698 Euro an Gewerbesteuer ein und liegt damit über dem bundesweiten Median von 383 Euro. Im Land Bayern liegt der Median bei 453 Euro.

Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Hof

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Hof?

In Hof gilt ein Hebesatz von 415 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.871,38 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Hof?

410 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Maßgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Hof selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Hof
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.