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Bayern Landkreis Fürth Cadolzburg

Hebesätze Cadolzburg

Landkreis Fürth · AGS 09573114 · 11.430 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Cadolzburg, M

Gewerbesteuer
420 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
450 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
450 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Cadolzburg beträgt 420 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 450 %. Der Median Landkreis Fürth liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 40 Prozentpunkte.

Was der Wert für Cadolzburg bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Cadolzburg im höchsten Fünftel; der Satz von 420 % kommt insgesamt 243 mal vor. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 2.036 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 199-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Cadolzburg im Überblick

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Cadolzburg, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Cadolzburg 420 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Fürth 380 % Berichtsjahr 2024 +40 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +40 Prozentpunkte

Von 14 Gemeinden im Landkreis Fürth mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Cadolzburg auf Platz 14, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Nachbarn von Cadolzburg mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Fürth mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Cadolzburg Grundsteuer B
Roßtal 400 % −20 Prozentpunkte 420 %
Stein 400 % −20 Prozentpunkte 450 %
Großhabersdorf 395 % −25 Prozentpunkte 380 %
Veitsbronn 395 % −25 Prozentpunkte 395 %
Langenzenn 380 % −40 Prozentpunkte 360 %

Was die Gewerbesteuer in Cadolzburg konkret kostet

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 420 % sind das 14.038,50 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wer den Hebesatz in Cadolzburg beschliesst

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Cadolzburg, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Cadolzburg noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Cadolzburg

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Cadolzburg?

420 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 14.038,50 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Cadolzburg?

Cadolzburg setzt die Grundsteuer B auf 450 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Cadolzburg hoch?

Gemessen am Median Landkreis Fürth von 380 % liegt der Satz von Cadolzburg 40 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Cadolzburg durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Cadolzburg
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.