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Hebesätze Himmelkron
360 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Himmelkron aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 340 %. Der Median Landkreis Kulmbach liegt bei 338 %, die Differenz beträgt 22 Prozentpunkte.
Wie Himmelkron bundesweit einzuordnen ist
Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Himmelkron im zweiten Fünftel. Denselben Satz von 360 % setzen bundesweit 514 Gemeinden fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.380 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 873-größte von 2.056 Gemeinden des Landes.
Hebesätze in Himmelkron nach Quelle
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Himmelkron | 360 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Kulmbach | 338 % | Berichtsjahr 2024 | +22 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −20 Prozentpunkte |
Von 22 Gemeinden im Landkreis Kulmbach mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Himmelkron auf Platz 22, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.
Wie die Umgebung von Himmelkron liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Himmelkron | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Guttenberg | 350 % | −10 Prozentpunkte | 341 % |
| Kulmbach | 350 % | −10 Prozentpunkte | 320 % |
| Kupferberg | 350 % | −10 Prozentpunkte | 360 % |
| Marktleugast | 350 % | −10 Prozentpunkte | 350 % |
| Harsdorf | 345 % | −15 Prozentpunkte | 390 % |
Ein Rechenbeispiel für Himmelkron
Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 360 % ergibt das 12.033,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner für diese Gemeinde.
Welche Satzung gilt
Himmelkron legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.
Für Himmelkron fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.
Wie viel Gewerbesteuer in Himmelkron tatsächlich eingeht
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 1.561.181 Euro | 481 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 219.342 Euro | 68 Euro |
| Grundsteuer B | 452.509 Euro | 139 Euro |
| Grundsteuer A | 23.451 Euro | 7 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 3.249 | |
Auf jeden Einwohner entfielen in Himmelkron im Berichtsjahr 2024 481 Euro Gewerbesteuer. Der Median über alle Gemeinden beträgt 383 Euro; Himmelkron liegt über diesem Wert. Im Land Bayern liegt der Median bei 453 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Himmelkron
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Himmelkron?
Der Hebesatz liegt bei 360 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 12.033,00 Euro Gewerbesteuer.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Himmelkron?
Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 340 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.
Ist die Gewerbesteuer in Himmelkron hoch?
Gemessen am Median Landkreis Kulmbach von 338 % liegt der Satz von Himmelkron 22 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Zuständig ist Himmelkron selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.