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Niedersachsen Landkreis Hildesheim Hildesheim

Hebesätze Hildesheim

Landkreis Hildesheim · AGS 03254021 · 101.505 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Hildesheim, Stadt

Gewerbesteuer
440 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
650 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
650 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Hildesheim ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 440 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 650 %. Der Median Landkreis Hildesheim liegt bei 410 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.

Wie Hildesheim bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Hildesheim im höchsten Fünftel. Denselben Satz von 440 % setzen bundesweit 77 Gemeinden fest. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 840 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 8-grösste von 941 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Hildesheim ausweisen

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Hildesheim, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Hildesheim 440 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Hildesheim 410 % Berichtsjahr 2024 +30 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +60 Prozentpunkte

Von 20 Gemeinden im Landkreis Hildesheim mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Hildesheim auf Platz 19, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Hildesheim

Gemeinden im Landkreis Hildesheim mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Hildesheim Grundsteuer B
Alfeld (Leine) 430 % −10 Prozentpunkte 530 %
Freden (Leine) 450 % +10 Prozentpunkte 500 %
Lamspringe 425 % −15 Prozentpunkte 460 %
Sibbesse 420 % −20 Prozentpunkte 440 %
Algermissen 410 % −30 Prozentpunkte 495 %

Was der Hebesatz in Hildesheim in Euro bedeutet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 440 % ergibt das 14.707,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.005,50 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Hildesheim nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Hildesheim noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Hildesheim

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Hildesheim?

Hildesheim setzt 440 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 14.707,00 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Hildesheim?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 650 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Hildesheim hoch?

Hildesheim liegt 30 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Landkreis Hildesheim von 410 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Hildesheim per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Hildesheim
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.