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Niedersachsen Landkreis Hildesheim Alfeld (Leine)

Hebesätze Alfeld (Leine)

Landkreis Hildesheim · AGS 03254002 · 18.643 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Alfeld (Leine), Stadt

Gewerbesteuer
430 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
530 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
530 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Alfeld (Leine) setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 430 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 530 %. Der Median Landkreis Hildesheim liegt bei 410 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Wo Alfeld (Leine) im Vergleich steht

Der Wert von 430 % ordnet Alfeld (Leine) im höchsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 90 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 805 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 102-grösste von 941 Gemeinden des Landes.

Alfeld (Leine) im Zahlenvergleich

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Alfeld (Leine), je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Alfeld (Leine) 430 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Hildesheim 410 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +50 Prozentpunkte

Von 20 Gemeinden im Landkreis Hildesheim mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Alfeld (Leine) auf Platz 18, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Wie die Umgebung von Alfeld (Leine) liegt

Gemeinden im Landkreis Hildesheim mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Alfeld (Leine) Grundsteuer B
Lamspringe 425 % −5 Prozentpunkte 460 %
Hildesheim 440 % +10 Prozentpunkte 650 %
Sibbesse 420 % −10 Prozentpunkte 440 %
Algermissen 410 % −20 Prozentpunkte 495 %
Bad Salzdetfurth 410 % −20 Prozentpunkte 540 %

Gewerbesteuer in Alfeld (Leine) an einem Beispiel

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 430 % macht daraus 14.372,75 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.671,25 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Welche Satzung gilt

Zuständig für die Festsetzung ist Alfeld (Leine) selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Alfeld (Leine) noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Alfeld (Leine)

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Alfeld (Leine)?

In Alfeld (Leine) gilt ein Hebesatz von 430 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 14.372,75 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Alfeld (Leine)?

Alfeld (Leine) setzt die Grundsteuer B auf 530 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Alfeld (Leine) hoch?

Der Median Landkreis Hildesheim liegt bei 410 %. Alfeld (Leine) liegt damit 20 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Alfeld (Leine) legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Alfeld (Leine)
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.