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Rheinland-Pfalz Landkreis Südliche Weinstraße Heuchelheim-Klingen

Hebesätze Heuchelheim-Klingen

Landkreis Südliche Weinstraße · AGS 07337040 · 814 Einwohner

Gewerbesteuer
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
465 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
345 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Heuchelheim-Klingen ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 400 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 465 %. Der Median Landkreis Südliche Weinstraße liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Wie Heuchelheim-Klingen bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Heuchelheim-Klingen im vierten Fünftel. Denselben Satz von 400 % setzen bundesweit 1.113 Gemeinden fest. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 1.710 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 846-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Heuchelheim-Klingen nach Quelle

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Heuchelheim-Klingen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Heuchelheim-Klingen 400 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Südliche Weinstraße 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Von 75 Gemeinden im Landkreis Südliche Weinstraße mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Heuchelheim-Klingen auf Platz 58, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Heuchelheim-Klingen

Gemeinden im Landkreis Südliche Weinstraße mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Heuchelheim-Klingen Grundsteuer B
Annweiler am Trifels 400 % 0 Prozentpunkte 560 %
Eschbach 400 % 0 Prozentpunkte 465 %
Frankweiler 400 % 0 Prozentpunkte 465 %
Göcklingen 400 % 0 Prozentpunkte 465 %
Herxheim bei Landau/Pfalz 400 % 0 Prozentpunkte 485 %

Ein Rechenbeispiel für Heuchelheim-Klingen

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 400 % ergibt das 13.370,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Heuchelheim-Klingen legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Heuchelheim-Klingen fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Heuchelheim-Klingen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Heuchelheim-Klingen?

Der Hebesatz liegt bei 400 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 13.370,00 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Heuchelheim-Klingen?

465 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Heuchelheim-Klingen hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Südliche Weinstraße von 380 % liegt Heuchelheim-Klingen 20 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Heuchelheim-Klingen per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Heuchelheim-Klingen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.