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Rheinland-Pfalz Landkreis Südliche Weinstraße Annweiler am Trifels

Hebesätze Annweiler am Trifels

Landkreis Südliche Weinstraße · AGS 07337501 · 7.189 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Annweiler am Trifels, Stadt

Gewerbesteuer
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
560 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
345 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Annweiler am Trifels beträgt 400 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 560 %. Der Median Landkreis Südliche Weinstraße liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Wo Annweiler am Trifels im Vergleich steht

Der Wert von 400 % ordnet Annweiler am Trifels im vierten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 1.112 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 1.710 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 88-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Annweiler am Trifels ausweisen

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Annweiler am Trifels, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Annweiler am Trifels 400 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Südliche Weinstraße 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Von 75 Gemeinden im Landkreis Südliche Weinstraße mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Annweiler am Trifels auf Platz 58, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Gemeinden nahe am Wert von Annweiler am Trifels

Gemeinden im Landkreis Südliche Weinstraße mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Annweiler am Trifels Grundsteuer B
Eschbach 400 % 0 Prozentpunkte 465 %
Frankweiler 400 % 0 Prozentpunkte 465 %
Göcklingen 400 % 0 Prozentpunkte 465 %
Herxheim bei Landau/Pfalz 400 % 0 Prozentpunkte 485 %
Herxheimweyher 400 % 0 Prozentpunkte 465 %

Was der Hebesatz in Annweiler am Trifels in Euro bedeutet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 400 % macht daraus 13.370,00 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Annweiler am Trifels nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Annweiler am Trifels noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Annweiler am Trifels

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Annweiler am Trifels?

Der Hebesatz liegt bei 400 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 13.370,00 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Annweiler am Trifels?

Annweiler am Trifels setzt die Grundsteuer B auf 560 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Annweiler am Trifels hoch?

Gemessen am Median Landkreis Südliche Weinstraße von 380 % liegt der Satz von Annweiler am Trifels 20 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Annweiler am Trifels legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Annweiler am Trifels
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.