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Schleswig-Holstein Kreis Steinburg Heiligenstedten

Hebesätze Heiligenstedten

Kreis Steinburg · AGS 01061034 · 1.519 Einwohner

Gewerbesteuer
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Heiligenstedten ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 340 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 380 %. Der Median Kreis Steinburg liegt bei 360 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Wie Heiligenstedten zum Landesdurchschnitt liegt

Heiligenstedten liegt im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 545 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 340 %. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 345 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 280-grösste von 1.106 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Heiligenstedten im Überblick

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Heiligenstedten, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Heiligenstedten 340 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Steinburg 360 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −40 Prozentpunkte

Von 111 Gemeinden im Kreis Steinburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Heiligenstedten auf Platz 32, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Nachbarn von Heiligenstedten mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Kreis Steinburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Heiligenstedten Grundsteuer B
Ecklak 340 % 0 Prozentpunkte 330 %
Kleve 340 % 0 Prozentpunkte 370 %
Altenmoor 344 % +4 Prozentpunkte 367 %
Horst (Holstein) 345 % +5 Prozentpunkte 370 %
Neuendorf b. Elmshorn 335 % −5 Prozentpunkte 340 %

Was die Gewerbesteuer in Heiligenstedten konkret kostet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 340 % Hebesatz sind 11.364,50 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wer den Hebesatz in Heiligenstedten beschliesst

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Heiligenstedten, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Heiligenstedten noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Heiligenstedten

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Heiligenstedten?

Heiligenstedten setzt 340 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 11.364,50 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Heiligenstedten?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Heiligenstedten hoch?

Heiligenstedten liegt 20 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Kreis Steinburg von 360 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Heiligenstedten. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Heiligenstedten
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.